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NHZ Gerichts-Watch: Alles was vom Himmel fällt dürfen Sie behalten (nach österreichischem Gesetz)

Augsburger Richter haben ein überfälliges Urteil gesprochen. Der Meteorit (Anmerkung der Red.: Neuschwanstein 3), den Karl Wimmer in Reutte, Österreich, auf einer Almwiese (s. Artikel unten zum Thema: alpenländische Wiesen) fand, ist seiner. Da er kein Schatz sei, sondern nur ein herrenloser (natürlich auch frauenloser) Gegenstand, dürfe er ihn behalten. Die Augsburger Richter sprachen das Urteil nach österreichischem Recht, was einen neuen Gesetzestext in Österreich zur Folge haben wird. Herr Wimmer bot den 2,8 Kilogramm schweren Brocken für das Gramm á 200 €, dem naturhistorischen Museum Wien, an. Dieses lehnte dankend ab.

Rat der NHZ: Herr Wimmer sollte zukünftig einen grossen Bogen um Österreich machen. Die meng erm nimma.

Sollte ihnen zukünftig etwas aus dem Himmel vor die Füsse fallen, sei es ein Eis, ein Geldschein, ein Vogel, ein Regentropfen, ein Lichtatom, ein Flugzeug, eine Gewehrkugel, ein Felsstück, ein Regenbogen, ein Vogelschiss, eine Schallmauer oder eine nette Frau (alt.: netter Mann) so dürfen sie, wenn sie sich in Österreich befinden, diesen Gegenstand, da herrenlos/frauenlos , getrost behalten.

Hehlerware, Zigarren, Gott und seine Engel, Piratenschätze u.ä. müssen leider abgeliefert werden.

Bei menschenlosen Gegenständen, die auf dem Boden vorfunden werden, muss der Finder die Beweispflicht antreten, dass der Gegenstand vom Himmel fiel. In der Regel reicht ein Augen, - oder Hörzeuge, Kopfverletzungen haben ebenfalls einen starken Beweischarakter.

Das Augsburger Gericht vergass bei seinem noch nicht rechtkräftigen Urteil festzulegen, ab welcher Höhe der Himmel beginnt. Das Thema ist noch nicht vollständig abgeschlossen, wir werden weiter berichten.

 

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2 Reaktionen zu “NHZ Gerichts-Watch: Alles was vom Himmel fällt dürfen Sie behalten (nach österreichischem Gesetz)”

  1. Eduard vom Steinhof

    Noch Klärungsbedarf: Muss einem der Grund gehören, auf den das Objekt herabgefallen ist?

    Womit dann die Großgrundbesitzer mal wieder eindeutig im Vorteil wären. Otto Normalscheisser, dem etwas gerade noch vor die Füße und zum Glück nicht auf den Kopf gefallen wäre, müsste wohl auch weiterhin brav ALLES gegen eventuell gerade mal ein bisschen Finderlohn abgeben.

    “Oh Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!”

    Aber das darf man sich dann wohl auch wieder nicht aneignen, da ja nicht herrenlos, oder was sagt die Rechtsbelehrung?

    Es grüßt grundstücklos

    Eduard vom Steinhof

  2. pc und so zeugs

    Herrenlos? Müsste es nicht herren/damenlos oder zumindest herrInnenlos heissen?

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