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Definition Parteispende

Parteispende abgeleitet vom lateinischen partere (Verpflichtung) und vom griechischen spenthora (Geldbeutel) bezeichnet eine Geldübergabe mit anschliessender Interessensvertretung eines Einzelnen oder einer Gruppe. Beispiel hierfür die Spende eines Hoteliers an die fdp und des darauffolgenden Steuergeschenkes. Nicht zu verwechseln ist die Parteispende mit Korruption und Bestechung.

 

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Eine Reaktion zu “Definition Parteispende”

  1. Werner Albring

    Sind Spenden fiskalisch noch als “Spenden” zu berüchsichtigen, wenn der
    Geldsumme eine Leistung direkt oder indirekt zuzuordnen ist.

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