Definition Parteispende
Parteispende abgeleitet vom lateinischen partere (Verpflichtung) und vom griechischen spenthora (Geldbeutel) bezeichnet eine Geldübergabe mit anschliessender Interessensvertretung eines Einzelnen oder einer Gruppe. Beispiel hierfür die Spende eines Hoteliers an die fdp und des darauffolgenden Steuergeschenkes. Nicht zu verwechseln ist die Parteispende mit Korruption und Bestechung.
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Am 15. Februar 2010 um 08:51 Uhr
Sind Spenden fiskalisch noch als “Spenden” zu berüchsichtigen, wenn der
Geldsumme eine Leistung direkt oder indirekt zuzuordnen ist.